
Wie du die Wohnmobilzulassung für einen selbst umgebauten Campervan erhältst
Stell dir vor wie du mit deinem selbstumgebauten Van einem wunderschönen Sonnenuntergang entgegen fährst. Aus den Boxen im Innenraum trällert deine liebste Roadtrip Playlist und du weißt das dich nun eigentlich nichts mehr aufhalten kann. Immerhin hast du dir nun deinen Traum erfüllt. 100% Freiheit beim Reisen!
Du schaust in den Rückspiegel ….. Mist! Die Polizei! Dreimal darfst du raten wer nun rausgefischt wird. Genau, du! Und du kannst dir sicher sein, dass die Polizei deinen Van genauer betrachten wird. Nicht nur weil er so schön ist, sondern weil es gewisse Dinge von deiner Seite aus zu beachten gibt.
Fangen wir aber mal ganz von Vorne an. Du hast einen Van gekauft oder hast es vor. Aus den Fahrzeugunterlagen solltest du erstmal entnehmen ob dieser als Pkw oder Lkw zugelassen ist. Du fragst dich wieso diese Unterscheidung wichtig ist?
Ist dein Fahrzeug als Pkw angemeldet, zählt dein Ausbau ohne weitere Prüfungen beim TÜV als Zuladung, die nach § 22 StVO gesichert werden muss. Vielleicht hast du allerdings schon mal gehört, dass es eine Wohnmobilzulassung gibt. Diese zu beantragen ist nicht notwendig, wenn dein Fahrzeug als Pkw gemeldet ist. Könnte jedoch Vorteile mit sich bringen. Dazu gleich mehr.
Gesetzlich gelten Wohnmobile als Unterklasse von Pkw`s. Für die Betriebserlaubnis hat die nicht erfolgte Umschreibung des Pkw`s zum Wohnmobil keine Auswirkungen. Heißt so viel wie, dass du im zuvor beschriebenen Szenario nicht bibbern musst und sehr wahrscheinlich entspannt weiter fahren darfst, so lange du nicht gegen andere Straßenverkehrsregeln verstoßen hast.
Ist dein Fahrzeug allerdings als Lkw angemeldet, erlischt die Betriebserlaubnis wenn dein Fahrzeug die Eigenschaften eines Transportfahrzeuges nicht mehr erfüllt. Genau das geschieht bei einem DIY Ausbau. Somit ist es zwingend notwendig das Fahrzeug als Wohnmobil zuzulassen, falls du nicht ein dickes Problem an der Backe haben willst.
Unabhängig davon, ob dein Fahrzeug als Pkw oder Lkw gemeldet war, haben Wohnmobile eigene Steuersätze, Versicherungen und Bestimmungen. Das Tolle, es wird tatsächlich endlich mal günstiger. Somit bringt eine Wohnmobilzulassung ebenfalls einen monetären Vorteil. Endlich gute Nachrichten!
Wie erhält man nun aber eine Wohnmobil Zulassung beim TÜV oder der Dekra?
An dieser Stelle, würden wir euch gerne mal einen Auszug der StVZO zeigen:
5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Die StVZO fordert somit für die Wohnmobilzulassung Schlaf-, Koch-, Sitzgelegenheiten, einen Tisch und Raum für Gepäck. Wesentliches und generelles Kriterium ist jedoch, dass das geforderte Mobiliar dauerhaft und fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Eine Ausnahme ist hierbei der Tisch. Dieser darf demontierbar sein. Somit ist eine umbaubare Schlaf-Sitzvariante ohne Probleme möglich.
Während der Prüfung wird besonders auf die Sicherheit geachtet. Türen und Klappen müssen gut verschlossen sein und dürfen nicht das Potenzial haben während der Fahrt aufzugehen. Auch scharfe Kanten sind nicht gerne gesehen. Kanten sollten mit einem Radius von mind. 2,5 mm abgerundet werden. Neben diesen eher einfach einzuhaltenden Aspekten bergen die Themen Elektrik, Gas und Wasser deutlich mehr Potential für Fehler. Wenn euch die Erfahrung fehlt solltet Ihr gerade wegen dieser Themen vorab Rücksprache mit dem TÜV oder der Dekra halten. Die genauen Ansprüche können zudem individuell, je nach Zulassungsstelle und Prüfer, variieren. Auch wenn du hier bei uns schon die grundlegenden Informationen erhalten hast, empfehlen wir dir unbedingt, dich vor dem Umbau bei deiner zuständigen Zulassungsstelle informierst.
An dieser Stelle allerdings noch ein kleiner Exkurs zum Thema Gas verbauen im Fahrzeug. Wir persönlich haben uns aus mehreren Gründen gegen Gas zum Kochen entschieden. Mehr dazu in Zukunft.
Solltet ihr ein Gassystem verbauen wird der TÜV bei einer Wohnmobilzulassung eine Gasprüfung durchführen, vor der ihr euch nicht drücken könnt und zur eurer eigenen Sicherheit auch nicht solltet. Ohne die bestandenen Gasprüfung gibt es keine HU. Diese wird jede 2 Jahre wiederholt.
Nach einem festgelegtem Prüfplan werden unter anderem folgende Aspekte geprüft:
- Halterung der Gasflaschen
- unverrueckbar
- nicht drehbar
- fest mit dem Fahrzeug verbunden
- Lüftungsöffnung am Gaskasten
- Gaskasten muss zum Innenraum dicht sein
- unverschliessbare Öffnung von mindestens 100 cm² die zur Außenluft führt
- keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten
- Dichtheit der Gasanlage
- Prüfung der Sicherheitsventile
- Funktionsfähigkeit der Gasanlage
- Prüfung des Alters vom Anschlussschlauch und Druckminderer
- Prüfung der Abgasrohre
Falls du nun verunsichert bist, würden wir dir absolut raten mit einem Gas Installateur zu sprechen. Gas in einem geschlossenem Raum ist kein Spaß, da sprechen wir leider aus eigener Erfahrung. Somit ist der notwendige Respekt beim Installieren mehr als angebracht. Jetzt hör ich aber mal auf den Zeigefinger zu heben.
Dies ist nur leider einer der Umbau Punkte, die viele unterschätzen und davor würden wir dich gerne bewahren 🙂
Bei unserem Vorgespräch beim TÜV wurde uns noch ein weiteres Thema sehr ans Herz gelegt. Egal welche Betriebserlaubnis das Fahrzeug am Ende hat, das zulässige Gesamtgewicht darf bei kompletter Zuladung nicht überschritten werden. Komplette Zuladung bedeutet deine ganze Bagage, die du beim Reisen mit führen wirst. Also Ausbau, Ressourcen, Personen & Gepäck. Das zulässige Gesamtgewicht entnimmst du aus deinem Fahrzeugschein unter dem Punkt F.1. Sollte das überschritten werden und du wirst erwischt, drohen dir hohe Geldstrafen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: ein Fahrzeug mit einer Pkw Zulassung benötigt nicht zwingend eine Wohnmobilzulassung. Sollte das Fahrzeug jedoch nur als Lkw gemeldet sein, dann wird eine Wohnmobilzulassung zwingend notwendig, wenn du nicht Knöllchen blechen willst.
Und bitte hab keine Angst vor der Prüfung, wenn du dich an die Vorschriften hältst und dich vorab mit deiner Zulassungsstelle absprichst, müsste alles reibungslos klappen.
Dann heißt es Roadtrip Playlist an und byebye Panik vor möglichen Polizeikontrollen!
Ps.: Vergess die Vignette des jeweiligen Landes nicht. Ansonsten wird es so richtig teuer…

Damian
Wilder Lockenkopf mit einer großen Leidenschaft sich handwerklich auszuleben. Ob Hausbau, kreativer Möbelbau oder doch ein Van Umbau, alles machbar, wenn man nur will und eventuell etwas Geduld mitbringt, falls was schief geht. Ganz nach dem Motto auf in neue Projekte! Warum auch nicht?